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   VGH Bayern, 02.02.2015 - 15 M 15.260   

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https://dejure.org/2015,4851
VGH Bayern, 02.02.2015 - 15 M 15.260 (https://dejure.org/2015,4851)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2015 - 15 M 15.260 (https://dejure.org/2015,4851)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 15 M 15.260 (https://dejure.org/2015,4851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenansatz; kein Vertretungszwang im Kostenerinnerungsverfahren; Einwendungen gegen die Sachentscheidung; Festgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Kostenrechnung mit einer Gerichtsgebühr als Festgebühr

  • rewis.io

    Kostenerinnerung, Prozesskostenhilfe, Vertretungszwang, Kostenerinnerungsverfahren, Kostenansatz, Erinnerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer Kostenrechnung mit einer Gerichtsgebühr als Festgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 07.10.2014 - L 15 SF 61/14

    Erinnerungen nach § 66 GKG

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2015 - 15 M 15.260
    Soweit sich der Kläger gegen die Beschwerdeentscheidung in der Sache wendet, ist dies unerheblich, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BGH, B.v. 30.1.2008 - II ZB 34/07 - juris Rn. 2; BayLSG, B.v. 7.10.2014 - L 15 SF 61/14 E - juris LS und Rn. 16 ff.).
  • BGH, 30.01.2008 - II ZB 34/07

    Prüfungsmaßstab bei einer Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2015 - 15 M 15.260
    Soweit sich der Kläger gegen die Beschwerdeentscheidung in der Sache wendet, ist dies unerheblich, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BGH, B.v. 30.1.2008 - II ZB 34/07 - juris Rn. 2; BayLSG, B.v. 7.10.2014 - L 15 SF 61/14 E - juris LS und Rn. 16 ff.).
  • VGH Bayern, 10.12.2014 - 15 C 14.2513

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2015 - 15 M 15.260
    Mit Beschluss vom 10. Dezember 2014 (15 C 14.2513) hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen und dem Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
  • VGH Bayern, 01.12.2017 - 8 M 17.2329

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Insbesondere bedurfte es nicht der Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG insoweit vorrangig anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Insoweit kann ihr Vortrag aber nicht berücksichtigt werden, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.2..2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.07.2018 - 8 M 18.1425

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Insbesondere bedurfte es nicht der Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG insoweit vorrangig anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

    Insoweit kann sein Vortrag aber nicht berücksichtigt werden, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 31.07.2018 - 8 M 18.1427

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Insbesondere bedurfte es nicht der Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG insoweit vorrangig anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

    Insoweit kann sein Vortrag aber nicht berücksichtigt werden, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 M 18.1674

    Erinnerung, Kostenansatz, Unterschrift, Sachbehandlung

    Insbesondere bedurfte es nicht der Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG insoweit vorrangig anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

    Insoweit kann sein Vortrag aber nicht berücksichtigt werden, weil die Erinnerung gegen den Kostenansatz nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 11 C 18.2216

    Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung

    Soweit die Einwendungen des Antragstellers nicht dem Kostenrecht zuzuordnen sind, sondern sich gegen die zugrundeliegenden gerichtlichen Entscheidungen, Prozesskostenhilfeentscheidungen sowie Entscheidungen in anderen Verfahren richten, können sie nicht berücksichtigt werden, weil eine Erinnerung gegen den Kostenansatz und somit auch die Beschwerde hiergegen nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 3.4.2018 - 8 C 18.161 - juris Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 28.02.2019 - 6 O 137/19

    Erinnerung gegen den Kostensatz wegen Bedürftigkeit

    BayVGH, Beschluss vom 02.02.2015, 15 M 15.260, juris Rn. 7 m.w.N.
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